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Beratungshilfe

Anträge können sowohl mündlich während der Sprechzeiten von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung), als auch schriftlich gestellt werden.

Antragsvordrucke erhalten Sie im Amtsgericht oder auf der Seite

Vordrucke - Justiz

als Downloaddatei.


Weitere Hinweise hinsichtlich der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link:


Hinweise zur Beratungshilfe


Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Beratungshilfeverfahren finden Sie im Landesjustizportal.

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