Beratungshilfe
Anträge können sowohl mündlich während der Sprechzeiten von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung), als auch schriftlich gestellt werden.
Antragsvordrucke erhalten Sie im Amtsgericht oder auf der Seite
als Downloaddatei.
Weitere Hinweise hinsichtlich der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link:
Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Beratungshilfeverfahren finden Sie im Landesjustizportal.