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Beratungshilfe

Allgemeines:

Beratungshilfe ist eine Form staatlicher Unterstützung, mit der in Rechtsstreitigkeiten anfallende außergerichtliche Kosten für die Beratung durch einen Anwalt übernommen werden können.

Es darf also noch kein gerichtliches Verfahren anhängig sein. Die eigentliche Beratung findet auch nicht durch das Gericht, sondern durch den zu beauftragenden Anwalt statt.


Beratungshilfe kommt nicht in Betracht,

- wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für diese Angelegenheit übernimmt oder

- andere günstigere Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen (z.B. Schuldnerberatung, Verbraucherberatung, Mieterverein etc.) bzw.

- wenn Vermögen über dem Schonbetrag vorhanden ist.

- wenn für diese Angelegenheit bereits Beratungshilfe bewilligt worden ist.



Kontakt zur Beratungshilfestelle:

Anträge können sowohl mündlich während der Sprechzeiten von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung), als auch schriftlich gestellt werden.

Antragsvordrucke erhalten Sie im Amtsgericht oder auf der Seite

Vordrucke - Justiz

als Downloaddatei.


Weitere Hinweise hinsichtlich der einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link:


Hinweise zur Beratungshilfe


Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Beratungshilfeverfahren finden Sie im Landesjustizportal.

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