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Nachlass- und Erbangelegenheiten

"Nachlass- und Erbangelegenheiten"

1. Kontakt zum Nachlassgericht

Anträge können nur mündlich während der Sprechzeiten Dienstags, Mittwochs und Donnertags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr gestellt werden. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, um ggf. unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Für ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter empfiehlt sich immer eine vorherige Terminabsprache. In einem telefonischen Vorgespräch kann auch geklärt werden, welche Unterlagen in dem individuellen Fall erforderlich sind. Hierdurch möchten wir Ihnen unnötige Warte- und Wegezeiten ersparen.

2. Allgemeines

Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Nachlass- und Erbschaftsverfahren finden Sie im Landesjustizportal.

Da nachlassrechtliche Erklärungen (z.B. Erbausschlagung, Erbscheinsantrag) immer zu beurkunden sind, können Antragsvordrucke hierfür nicht zur Verfügung gestellt werden. Alle übrigen Antragsformulare und verfahrensbegleitende Formulare erhalten Sie im Amtsgericht oder auf der Seite als Downloaddateien.

Amtliche Vordrucke -Nachlassrecht-

Amtliche Vordrucke -Nachlassrecht-

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