Email Hinweise
Die E-Mail ist nicht zugelassen!
Mit einer E-Mail können keine Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige verfahrensbezogene Dokumente bei Gerichten und eingereicht werden. E-Mails werden nicht ausgedruckt und entfalten daher keine Wirksamkeit als Schriftsatz zu einem gerichtlichen Verfahren.
Eingaben bei Gericht müssen rechtsverbindlich, sicher und authentifiziert erfolgen. Daher hat der Gesetzgeber den elektronischen Rechtsverkehr auf bestimmte zugelassene Übermittlungswege beschränkt. Auf diesen Wegen sind die Nachrichten stets sicher geschützt und es kann jederzeit festgestellt werden, wer die Absenderin oder der Absender einer Nachricht ist. Die E-Mail erfüllt keine dieser Voraussetzungen.
Am 12.10.2023 ist das "Mein Justizpostfach" (MJP) für Bürgerinnen und Bürger gestartet.
Das MJP ermöglicht als Postfach- und Versanddienst des Nutzerkontos Bund gemäß § 13 ERVV die elektronische Kommunikation mit der Justiz sowie mit Behörden, Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern.
Es ist als Browseranwendung unterMein Justizpostfach | Startseite (bund.de) Mein Justizpostfach | Startseite (bund.de) erreichbar und steht kostenlos zur Verfügung.