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Betreuungsabteilung

I. Kontakt zur Betreuungsabteilung

Anträge können mündlich/schriftlich während der Sprechzeiten von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr gestellt werden. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, um ggf. unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Für ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter empfiehlt sich immer eine vorherige Terminabsprache. In einem telefonischen Vorgespräch kann auch geklärt werden, welche Unterlagen in dem individuellen Fall erforderlich sind.

Hierdurch möchten wir Ihnen unnötige Warte- und Wegezeiten ersparen.

II. Allgemeines

Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Betreuungsverfahren finden Sie im Landesjustizportal.

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