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Nachlass- und Erbangelegenheiten

Nachlass- und Erbangelegenheiten

Für allgemeine Informationen zu Nachlassangelegenheiten gelangen Sie über den Ratgeber für gerichtliche Verfahrenzur Informationsseite des niedersächsischen Landesjustizportals.

Anträge können nur mündlich während der Sprechzeiten von 9.00 - 12.00 Uhrgestellt werden. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, um ggf. unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

In Ausnahmefällen sind Termine auch außerhalb der Sprechzeiten (während der Öffnungszeiten) möglich, jedoch nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.

Da nachlassrechtliche Erklärungen (z.B. Erbausschlagung, Erbscheinsantrag) immer zu beurkunden sind, können Antragsvordrucke hierfür nicht zur Verfügung gestellt werden. Alle übrigen Antragsformulare und verfahrensbegleitenden Formulare erhalten Sie im Amtsgericht oder auf der Seite Amtliche Vordrucke - Nachlassrecht - als Downloaddateien.

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