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Familienabteilung

I. Kontakt zum Familiengericht

Anträge können mündlich/schriftlich während der Sprechzeiten von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr gestellt werden. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, um ggf. unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Für ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter empfiehlt sich immer eine vorherige Terminabsprache. In einem telefonischen Vorgespräch kann auch geklärt werden, welche Unterlagen in dem individuellen Fall erforderlich sind. Hierdurch möchten wir Ihnen unnötige Warte- und Wegezeiten ersparen.

II. Allgemeines

Das Familiengericht ist neben allen aus der Ehe, Trennung oder dem Eltern-Kind-Verhältnis herrührenden Verfahren nicht nur für Ehescheidungsverfahren und Verfahren zur Aufhebung von Lebenspartnerschaften zuständig.

Vielmehr entscheidet das Familiengericht auch über die Anträge auf Kindes- und Ehegatten- oder sonstigen Unterhalt, Zugewinnausgleich und Ehewohnungs- sowie Haushaltssachen.

Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Landesjustizportal.

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