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Grundbuchamt

Das Land Niedersachsen hat seit dem 02.12.2002 für Notarinnen und Notare, Versicherungen, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Banken und Sparkassen das automatisierte Abrufverfahren für elektronisch geführte Grundbücher eingeführt.

Privatpersonen können bei berechtigtem Interesse zu den Sprechzeiten von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung einen Grundbuchauszug persönlich entgegennehmen. Ein Auszug kann auch schriftlich angefordert werden.

Eine Vertretung durch Dritte ist möglich, bedarf jedoch der Vorlage einer Vollmacht.

Ein Grundbuchauszug kann nur für den Amtsgerichtsbezirk Rinteln erteilt werden. Für den Auszug werden 10,00 € in Rechnung gestellt.

Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Grundbuchverfahren finden Sie im Landesjustizportal.


Hinweis zur Anforderung von Grundbuchausdrucken durch Internetdienstleister

Verschiedene Dienstleister bieten im Internet sogenannte "Online-Grundbuchauszüge" an. Diese Dienstleister handeln privatrechtlich und nicht im Auftrag der Grundbuchämter. Für diese und weitere Dienstleistungen erheben die Anbieter regelmäßig überhöhte oder zusätzliche Gebühren. In mehreren Fällen ist trotz Zahlung der Kosten kein Grundbuchausdruck übersandt worden. Oftmals sind die Anträge der Dienstleister unvollständig und werden durch das Grundbuchamt zurückgewiesen.

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