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Nachlass- und Erbangelegenheiten

Nachlass-/Erbangelegenheiten

Das Nachlassgericht ist zuständig für

  1. die Entgegennahme und sichere Aufbewahrung und Rückgabe von Testamenten/Erbverträgen,
  2. die Erteilung von Erbscheinen,
  3. die Entgegennahme und Beurkundung von Erbscheinsanträgen und Erbausschlagungserklärungen
  4. die Erteilung von Testamtensvollstreckerzeugnissen
  5. die Feststellung des Erbrechts des Fiskus, wenn Nachlass vorhanden ist, jedoch keine Erben ermittelt werden konnten
  6. die Sicherung von Nachlässen und Ermittlung der Erben, wenn die Erbfolge unklar ist und wertvoller Nachlass vorhanden ist.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Nachlassgerichts sowie zum Erbrecht finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal.

Vereinbaren Sie bitte für Ihr Anliegen mit der Nachlassabteilung individuell telefonisch einen Termin. Sie erhalten dann auch die Auskunft, welche Unterlagen in dem individuellen Fall erforderlich sind.

Erbausschlagungen können durch das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht – Nachlassgericht – beurkundet werden. Der Eingang dort ist fristwahrend.

Nicht zu den Aufgaben des Nachlassgerichts gehören:

- Rechtsberatung in Nachlassangelegenheiten

- Mithilfe bei der Abfassung eines Testaments

- Teilung des Nachlasses unter mehreren Miterben

- Ermittlungen über die Zusammensetzung des Nachlasses

- Abwicklung – wie z.B. die Erfüllung von Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen.


Hierzu wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt bzw. an eine Notarin oder einen Notar.


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